Informationen über die Konformität zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zu gestalten.
Informationen des Dienstleitungserbringers
Billa AG, Abteilung Eigenmarken (Simply Good)
IZ-NÖ Süd, Straße 3, Objekt 16
2355 Wr Neudorf
Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung auf der Webseite
Die Website simplygood.at bietet detaillierte Informationen zur Marke Simply Good, die sich auf frische Convenience-Produkte ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, Konservierungsstoffen, künstlichen Aromen und Farbstoffen spezialisiert hat. Im Menüreiter „Produkte“ erhalten Besucher umfassende Informationen zu den verschiedenen Simply Good Produktkategorien, darunter „Dampfgaren“, „Pasta“, „Mahlzeiten“, „Salate & Co.“ sowie „Gemüse“. Eine direkte Verlinkung zum Online-Shop ermöglicht es den Kunden, die Produkte bequem und unkompliziert zu bestellen. Zusätzlich bietet die Website eine Vielzahl köstlicher Rezepte, die schnell und einfach mit Simply Good-Produkten zubereitet werden können. Außerdem werden saisonale Gewinnspiele angeboten, und die Nutzer haben die Möglichkeit, direkten Kontakt zum Kundensupport herzustellen.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Im Einklang mit § 4 BafG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm (EN) 301 549 um, d.h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet.
Folgende Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen durchgeführt:
Non-Text Content
Nicht-textliche Inhalte haben alternative Beschreibungen, wo möglich
Kontrast:
Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist Großteils ausreichend
Keyboard:
Alle Funktionen sind Großteils mit der Tastatur bedienbar
Link Purpose:
Der Zweck von Links ist Großteils für den Benutzer erkennbar
Zuständige Aufsichtsbehörde
Gemäß § 21 BaFG ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig. Bei Fragen zur Barrierefreiheit ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter kundenserviceinfo@rewe-group.at.